Absatz einsDem Rechnungsabschluss sind bei der Vorlage an die Aufsichtsbehörde zusätzlich zu den in Paragraph 17, VRV angeführten Beilagen weiters anzuschließen:
- Ziffer einsdie beglaubigte Abschrift des Beschlusses des Gemeinderates über die Beratung und Genehmigung des Rechnungsabschlusses,
- Ziffer 2die beglaubigte Abschrift des Einladungsschreibens zur Gemeinderatssitzung, in der der Rechnungsabschluss beraten und genehmigt wurde,
- Ziffer 3eine Bestätigung, dass der Rechnungsabschluss im Sinne des Paragraph 75, Absatz 3, Bgld. GemO 2003 vor der Beratung durch den Gemeinderat durch zwei Wochen hindurch zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist,
- Ziffer 4die allfällig eingebrachten Erinnerungen,
- Ziffer 5den Nachweis der Ausgaben zur Erfüllung von Verträgen, die zur Leistung von Zahlungen über ein Jahr hinaus verpflichten (zB Leasingverträge). Bei diesen Ausgaben sind Inhalt und Dauer des Vertrages, die jährliche Verpflichtung und die Voranschlagsstelle, auf der die Ausgabe verbucht wurde, sowie die allfällige aufsichtsbehördliche Genehmigung, anzugeben,
- Ziffer 6die Vermögensrechnung und
- Ziffer 7die erläuternden Bemerkungen zu den Verstärkungsmitteln und dem Voranschlagsvermerk.