Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 42/2014

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 31,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Text

Paragraph 31,

Personalzuweisung

Auf die Zuweisung von Gemeindebediensteten zu einem von der Gemeinde verschiedenen Rechtsträger sind die Paragraphen eins bis 8 des Burgenländischen Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetzes - Bgld. PBÜ-G, Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 2004,, sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die im Bgld. PBÜ-G der Landesregierung übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Gemeindebediensteten dem Gemeinderat zukommen. Paragraph 18, Absatz 7 und 10 wird hiedurch nicht berührt.