Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 42/2014

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Text

Paragraph 22,

Achtungsvoller Umgang

Gemeindebedienstete haben einander achtungsvoll zu begegnen und sich so zu verhalten, dass die menschliche Würde anderer Personen nicht verletzt wird; gleichzeitig fördern sie die dienstliche Zusammenarbeit.