Absatz eins,Über die Fachprüfung ist ein Protokoll mit jedenfalls folgenden Angaben zu führen:
- Ziffer einsNamen und Funktionen der Mitglieder der Prüfungskommission;
- Ziffer 2Datum der Fachprüfung;
- Ziffer 3Namen der Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer;
- Ziffer 4Prüfungsfächer;
- Ziffer 5Prüfungsfragen;
- Ziffer 6Beurteilung der Fachprüfung und
- Ziffer 7Begründung der Beurteilung der Fachprüfung.