Absatz eins,Zur Sicherstellung der Errichtung und der Durchführung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit haben die Länder folgende gesetzliche Regelungen vorzusehen:
- Ziffer einsVerpflichtung der Landesgesundheitsfonds zur Einhaltung der Prinzipien, Ziele und Handlungsfelder der Zielsteuerung-Gesundheit, die insbesondere in den Abschnitten 5 und 6 festgelegt sind
- Ziffer 2Verpflichtung gemeinsam mit Bund und Sozialversicherung digitale Informationssysteme aus dem eHealth-Bereich zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung einzusetzen
- Ziffer 3Festschreibung der geänderten Organe (Zusammensetzung, Beschlussmodalitäten und Aufgabenzuteilung) der Landesgesundheitsfonds
- Ziffer 4Festlegungen für den Sanktionsmechanismus.