Burgenland
Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung
LGBl.Nr. 43/2013
10.05.2013
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. September 2013 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung
StF: LGBl. Nr. 43/2013
Gemäß Artikel 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: