Burgenland
Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung
LGBl.Nr. 43/2013
Artikel 26
10.05.2013
Die Vertragsparteien sehen die zur Durchsetzung der in Umsetzung dieser Vereinbarung erlassenen Rechtsvorschriften notwendigen Sanktionen vor.