Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 43/2013

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

10.05.2013

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Gegenstand der Vereinbarung

Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung vor dem Hintergrund der Verordnungen (EG) Nr. 765 aus 2008, und (EU) Nr. 305 aus 2011, im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß dieser Vereinbarung zu regeln.