Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Baugesetz 1997

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 10 aus 1998, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2013

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

10.04.2019

Abkürzung

Bgld. BauG

Index

8200 Bauordnung

Text

römisch eins. Abschnitt
Allgemeines

Paragraph eins

Geltungsbereich

  1. Absatz eins,Dieses Gesetz regelt das Bauwesen im Burgenland.
  2. Absatz 2,Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind ausgenommen:
    1. Ziffer eins
      Verkehrswege,
    2. Ziffer 2
      Anlagen, für die Bewilligungen nach den abfallrechtlichen Vorschriften erforderlich sind,
    3. Ziffer 3
      Bauten, die vorübergehenden Zwecken dienen und den veranstaltungsrechtlichen Vorschriften unterliegen,
    4. Ziffer 4
      Bauwerke im Zusammenhang mit Ver- und Entsorgungsleitungen, ausgenommen Gebäude und Abwasserreinigungsanlagen,
    5. Ziffer 5
      militärische Bauwerke, ausgenommen Gebäude,
    6. Ziffer 6
      Bauwerke, ausgenommen Gebäude, für die Bewilligungen nach den wasserrechtlichen, forstrechtlichen oder schifffahrtsrechtlichen Vorschriften erforderlich sind,
    7. Ziffer 7
      Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis 5 kW Engpassleistung, die bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen aufliegen oder in diese eingefügt sind.

Anmerkung

zu Absatz 2 :, Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 2008,, Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2013,

Im RIS seit

07.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019

Gesetzesnummer

10000504

Dokumentnummer

LBG40014175