Kurztitel

Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 21/2012

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.05.2012

Text

Paragraph 5

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
  2. Absatz 2,Kraftwagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zur Leichenbeförderung verwendet wurden und den Ausstattungsvorschriften des Paragraph 3, nicht entsprechen, dürfen bis 1. Juli 2012 weiter zur Leichenbeförderung verwendet werden.