Der Führerraum muss vom Laderaum durch eine fest eingebaute und mit der Karosserie fest verbundene, dichte, stabile und durchgehende Querwand getrennt werden. In diese Trennwand kann ein Fenster aus Sicherheitsglas eingebaut werden.
Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge
LGBl.Nr. 21/2012
Paragraph 3
01.05.2012
Die zur Überführung von Leichen verwendeten Kraftwagen haben folgende Ausstattung aufzuweisen: