Kurztitel

Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 21/2012

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2012

Text

Paragraph eins

Die Überführung von Leichen durch Bestattungsunternehmen darf nur mittels Kraftwagen erfolgen.