das Heben, Abstützen, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen, Wenden und sonstige Befördern von Lasten mit oder ohne Hilfsmittel, soweit damit eine für Jugendliche unzuträgliche Beanspruchung des Organismus verbunden ist;
Burgenland
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
LGBl.Nr. 99/2002 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 20/2012
Paragraph 4,
04.04.2012
06.06.2016
Verboten sind Arbeiten, die die psychische und physische Leistungsfähigkeit Jugendlicher übersteigen. Die physische Leistungsfähigkeit übersteigen insbesondere: