Kurztitel

Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Bocksdorf, Heugraben und Kukmirn

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 18/2012

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Paragraph 3,

  1. Absatz einsDie Verordnung LBGl. Nr. 18/2012 tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland folgenden 1. Jänner in Kraft.
  2. Absatz 2Die im Paragraph 2, Absatz 4, genannten Anlagen werden gemäß Paragraph 6, Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990, Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,, kundgemacht und sind für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Gemeinde Bocksdorf, bei der Gemeinde Heugraben, bei der Marktgemeinde Kukmirn, bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing und bei der für Gemeindewesen zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung sind sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.