Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9/2012 aufgehoben durch LGBl.Nr. 66/2017

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

11.02.2012

Außerkrafttretensdatum

28.11.2017

Abkürzung

GefKat-V 2011

Index

2015 Bedienstetenschutz

Text

Paragraph 3

Gefahrenkategorie römisch zwei

Folgende Dienststellen und Dienststellenteile mit einem mittleren Gefährdungspotential werden der Gefahrenkategorie römisch zwei zugeordnet:

  1. Ziffer eins
    im Amt der Burgenländischen Landesregierung die Forstgärten Weiden am See und Dörfl des Hauptreferates Forsttechnik der Abteilung 4b, der Bereich der Luftgüteüberwachung im Referat Umweltschutz der Abteilung 5 sowie die Tätigkeit der Gärtner im Referat Gebäude- und Liegenschaften und die Kfz-Prüftätigkeit im Referat Kraftfahrwesen der Abteilung 8;
  2. Ziffer 2
    die Landesberufsschulen in Eisenstadt und Pinkafeld und die Landesfachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob;
  3. Ziffer 3
    die Landwirtschaftlichen Fachschulen in Neusiedl am See, Eisenstadt und Güssing.

Im RIS seit

21.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2020

Gesetzesnummer

20000869

Dokumentnummer

LBG40013152