Burgenland
Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011
LGBl.Nr. 9 aus 2012, aufgehoben durch LGBl.Nr. 66/2017
römisch fünf
Paragraph eins
11.02.2012
28.11.2017
GefKat-V 2011
2015 Bedienstetenschutz
Die unter den Geltungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) des Landes werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotential) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenkategorien römisch eins bis römisch drei zugeordnet.
21.02.2012
20.11.2020
20000869
LBG40013150