Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9 aus 2012, aufgehoben durch LGBl.Nr. 66/2017

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.02.2012

Außerkrafttretensdatum

28.11.2017

Abkürzung

GefKat-V 2011

Index

2015 Bedienstetenschutz

Text

Paragraph eins

Zuordnung zu Gefahrenkategorien

Die unter den Geltungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) des Landes werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotential) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenkategorien römisch eins bis römisch drei zugeordnet.

Im RIS seit

21.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2020

Gesetzesnummer

20000869

Dokumentnummer

LBG40013150