Kurztitel

Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 47 aus 1981, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 45/1998

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

17.06.1998

Außerkrafttretensdatum

06.02.2002

Text

GESCHÄFTSORDNUNG DES BURGENLÄNDISCHEN LANDTAGES

I. EINBERUFUNG UND BILDUNG DES LANDTAGES

§ 1  Aufgaben des Landtages

§ 2  Verhandlungssprache

§ 3  Einberufung zur ersten Sitzung

§ 4  Angelobung der Landtagsabgeordneten

§ 5  Wahl der Präsidenten des Landtages

§ 6  Abberufung der Präsidenten des Landtages

§ 7  Vertretung der Präsidenten des Landtages

§ 8  Wahl der Mitglieder der Landesregierung

§ 9  Angelobung der Mitglieder der Landesregierung

§ 10 Landtagsklubs

§ 11 Präsidialkonferenz

II. GESCHÄFTSFÜHRUNG DER PRÄSIDENTEN DES LANDTAGES UND

    LANDTAGSDIREKTION

§ 12 Geschäftsführung des Präsidenten des Landtages

§ 13 Gemeinsam auszuübende Rechte der Präsidenten des Landtages

§ 14 Landtagsdirektion

§ 15 Schriftführer und Ordner

III. RECHTE UND PFLICHTEN DER LANDTAGSABGEORDNETEN

§ 16 Hinterlegung des Wahlscheines , Sitz und Stimme

§ 17 Teilnahmepflicht

§ 18 Mandatsverlust

IV. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER DER LANDESREGIERUNG

§ 19 Teilnahmerecht und –pflicht

V. VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE DES LANDTAGES UND VERFAHREN

§ 20 Verhandlungsgegenstände

§ 21 Volksbegehren

§ 22 Selbständige Anträge von Landtagsabgeordneten

§ 23 Selbständige Anträge von Ausschüsse

§ 24 Dringlichkeitsanträge

§ 25 Vorlagen der Landesregierung

§ 25a Notverordnungen der Landesregierung

§ 26 Vereinbarungen des Landes mit dem Bund oder mit anderen Ländern

§ 27 Prüfungsaufträge an den Rechnungshof, Berichte des

     Rechnungshofes

§ 28 Überprüfung der Geschäftsführung der Landesregierung,

     Auskunftsrecht und Akteneinsicht

§ 28a Wahrung ds Datenschutzes

§ 29 Schriftliche Anfrage

§ 30 Dringliche Anfrage

§ 31 Kurze mündliche Anfrage

§ 31a Aussprache über Themen von allgemeinem akturellen Interesse

§ 32 Anfragen an den Präsidenten des Landtages und die Obmänner der

     Ausschüsse

§ 33 Anfechtung von Landesgesetzen

§ 34 Bittschriften und Eingaben

§ 35 Entschließungen und Abhaltung von Enqueten

§ 36 Vervielfältigung und Verteilung von Verhandlungsunterlagen

§ 37 Sachliche Immunität

VI. BILDUNG DER AUSSCHÜSSE UND VERFAHREN

§ 38 Bildung der Ausschüsse

§ 39 Konstituierung der Ausschüsse

§ 40 Rechte und Pflichten des Obmannes

§ 41 Zutritt zu den Ausschußsitzungen

§ 42 Beiziehung von Nichtmitgliedern

§ 43 Vertrauliche Sitzungen

§ 44 Teilnahmepflicht und Erlöschen des Ausschussmandates

§ 45 Beschlußfähigkeit und Geschäftsbehandlung

§ 46 Berichterstattung der Ausschüsse

§ 47 Minderheitsberichte

§ 48 Entscheidung über Vorfragen

§ 49 Verhandlungsschrift

§ 50 Unterausschüsse

§ 50a Hauptausschuß

§ 50b Ausschuß für europäische Integration und grenzüberschreitende

      Zusammenarbeit in Europa

§ 51 Immunitätsausschuß

§ 52 Landesausschüsse

§ 53 Untersuchungsausschüsse

VII.TAGUNGEN UND SITZUNGEN DES LANDTAGES

§ 54 Einberufung

§ 55 Öffentlichkeit

§ 56 Verlauf

VIII. GESCHÄFTSBEHANDLUNG IN DEN SITZUNGEN  DES LANDTAGES

§ 57 Erste Lesung

§ 58 Fristsetzung

§ 59 Zweite Lesung

§ 60 Generaldebatte

§ 61 Spezialdebatte

§ 62 Rückverweisung an den Ausschuß

§ 63 Dritte Lesung

§ 64 Wortmeldung und Wortergreifung

§ 65 Tatsächliche Berichtigung

§ 66 Wortmeldungen ur Geschäftsordnung

§ 67 Redezeit

§ 68 Schluß der Rednerliste

§ 69 Schluß der Debatte

§ 70 Reihung der Anträge

§ 71 Beschlußfähigkeit und Beschlusserfordernisse

§ 72 Ausübung des Stimmrechtes

§ 73 Abstimmung

§ 74 Durchführung von Wahlen

§ 75 Engere Wahl und Losentscheidung

§ 76 Amtliche Verhandlungsschrift

§ 77 Sitzungsberichte

IX. GEBARUNGSKONTROLLE DES LANDES

§ 78 Landeskontrollauschuß

§ 79 Einberufung und Beschlussfähigkeit

X. ORDNUNGSBESTIMMUNGEN

§ 80 Ordnungsbefugnisse des Präsidenten des Landtages

§ 81 Abordnungen

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 82 Änderung der Geschäftsordnung

§ 83 Inkrafttreten