Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50, Änderung des Straßenverlaufes der L 209 und Verlängerung der L 313

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 25/2011

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

24.03.2011

Text

§ 2

  1. Absatz einsIm Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrassen aus der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Planunterlage (Zl. 5-V-A1651/305-2011) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist diese Planunterlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.
  2. Absatz 2Die neuen Straßen und Straßenabschnitte sind ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung öffentliche Straßen und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.