Kurztitel

Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 2/2011

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

19.01.2011

Text

Die Worte „keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)“ im Paragraph eins, der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 22. Oktober 2010, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.