Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen
LGBl.Nr. 2/2011
Artikel eins,
19.01.2011
Die Worte „keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)“ im Paragraph eins, der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 22. Oktober 2010, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.