Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufs der B 63a Oberwarter Straße und der Änderung des Straßenverlaufs der B 63 und der B 50

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 84/2009

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

19.12.2009

Text

Paragraph 2,

Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrassen aus der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Planunterlage (Zl. 5-V-A7630/23-2009) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist diese Planunterlage auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.