Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Beschränkungen der Schifffahrt auf dem Neusiedlersee im Bereich des Seebades Podersdorf am See

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 55/2009 aufgehoben durch LGBl.Nr. 34/2021

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

15.07.2009

Außerkrafttretensdatum

10.06.2021

Index

8710 Schifffahrt

Beachte

Die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2009, tritt mit der Anbringung der

orangefärbigen Bojen in Kraft.

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz einsDie Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2009, tritt mit der Anbringung der orangefärbigen Bojen in Kraft.
  2. Absatz 2Die im Paragraph eins, genannte Anlage 1 wird gemäß Paragraph 6, Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990 kundgemacht und ist für die Dauer ihrer Wirksamkeit bei der Marktgemeinde Podersdorf am See, bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und bei der für die Vollziehung des Schifffahrtsgesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung sind sie auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2021

Gesetzesnummer

20000739

Dokumentnummer

LBG40009362