Burgenland
Zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken, Änderung
LGBl.Nr. 41/2009
Artikel 3
24.01.2009
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragspartnern sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, am 30. Oktober 2008 gemäß Artikel 81, Absatz 2, L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel römisch zwei, Absatz eins, am 24. Jänner 2009 in Kraft.