Burgenland
Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten
LGBl.Nr. 29/2009
Artikel 6,
01.01.2009
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Justiz hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten am 11. Dezember 2008 gemäß Artikel 81, Absatz 3, L-VG zur Kenntnis genommen.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 3, am 1. Jänner 2009 in Kraft.