Burgenland
Bestimmungen über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
LGBl.Nr. 60/1990 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 5/1999
Anlage eins b, /, 4,
17.02.1999
05.12.2005
Die Schüler sollen sich mündlich und schriftlich klar und richtig ausdrücken können. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Mündigkeit gegenüber den Massenmedien und selbständige Urteilsbildung sind zu fördern. Durch Übung von Rede und Diskussion sind die Schüler auf das Auftreten in der Öffentlichkeit vorzubereiten. In weiterer Folge sollen sie zur Leitung von Gesprächs- und Diskussionsrunden befähigt werden. Die Schüler sollen alle im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke formulieren und formgerecht abfassen können. Auf die Leseerziehung ist besonderer Wert zu legen, wobei das Verständnis und Interesse für sprachliche Darstellung und dichterische Gestaltung zu wecken ist.
1. Schulstufe
Lesen und Literaturpflege: Einführung in die Literatur auf dem Weg über die wertvolle altersgemäße Jugendliteratur, Weiterentwicklung der Lesetechnik und Ausarbeitung von Referaten.
Schriftliches Gestalten: Berichtigung von Verstößen gegen die Rechtschreibung, die Grammatik und den Stil; Diktate, Fachausdrücke, Fremdwörter; Erarbeitung des Aufsatzes in Form von Erzählung, Beschreibung und Bericht.
Persönlicher Schriftverkehr: Privatbrief, Stellenbewerbung, Lebenslauf, Lehrvertrag.
Mündliches Gestalten: Einführung in die Grundsätze der Rhetorik; Hinführung zur freien Rede über Sprechübungen; Kurzreferate und partnerschaftliche Gesprächsformen. Theaterspiel.
2. Schulstufe
Lesen und Literaturpflege: Besprechung einiger Beispiele aus verschiedenen Literaturgattungen unter Betonung der Gegenwartsdichtung. Arbeiten mit Sach- und Fachpublikationen, Exzerpt.
Schriftliches Gestalten: Berufsbezogener Schriftverkehr; Geschäftsbriefformen, die für den Landwirt Bedeutung haben. Zahlungsverkehr; Ordnung von Schriftstücken und Dokumenten.
Mündliches Gestalten: Problemrede und Sachbuchreferate.
4. Schulstufe
Schriftliches Gestalten: Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Vereinen. Beispiele von Verträgen und Abfassung von Protokollen.
Mündliches Gestalten: Weiterführung der freien Rede, Diskussionsleitung und Gesprächsführung.
Medienkunde: Differenzierende Beurteilung der Massenmedien; Übung von Medienkontakten: Leser-, Hörer- und Seherbriefe, Interview, Werbung.
Rechtschreibschwächen sollen durch gezielte Übungen und Diktate verbessert werden. Freies Sprechen und zielführende Argumentation sollen einen Schwerpunkt des Unterrichtes bilden: Massenmedien, Büchereibesuche und Theaterveranstaltungen sind nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Nach Möglichkeit sind kooperative Unterrichtsformen zu wählen; einzelne Stoffkapitel können auch mit anderen Unterrichtsgegenständen zu Projekten zusammengefaßt werden.
Durch die Verwendung von altersgemäßen Unterrichtsmitteln (z.B. Texte aus Zeitschriften, Fachbüchern; Werke klassischer und zeitgenössischer Schriftsteller; Rundfunksendungen; Filme) beziehungsweise durch Hinweise darauf, sind die Schüler in die Literatur einzuführen. Der Lehrstoffbereich “Schriftverkehr” ist mit aktuellen Vordrucken und auf die Landwirtschaft abgestimmten Brieftexten zu erarbeiten.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Den Schülern sind für den Gebrauch der Fremdsprache in Alltag und Beruf jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen sollen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mit englischsprechenden Personen verständigen zu können.
1., 2. und 4. Schulstufe
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem täglichen Leben und wichtigen landwirtschaftlichen Fachbereichen; Geschäftsabwicklung; Textbeispiele hören, lesen und übersetzen; Konversationsübungen.
Durch lebensnah gestaltete Sprechsituationen soll die Fremdsprache geübt werden. Hören, Lesen und Verstehen sollen gegenüber dem Schreiben im Vordergrund stehen. Der Einsatz von Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatte, Tonband, Videocassette, CD und CD-Rom ist anzustreben.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Die Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und diese rasch und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens ist zu verbessern.
Die Schüler sind zur Genauigkeit und Sorgfalt bei der Lösung der Aufgaben und zu exaktem Denken zu erziehen.
1. und 2. Schulstufe
Maße und Gewichte.
Allgemeines Rechnen: Dekadisches Zahlensystem; Grundrechnungsarten; Rechnen mit Bruchzahlen; Durchschnittsrechnungen; Verhältnisrechnungen; Schlußrechnungen; Prozent- und Promillerechnungen; Zins- und Zinseszinsenrechnungen; Flächen-, Raum- und Körperberechnungen; graphische Darstellungen; Feldmessen.
Angewandtes Rechnen: Rechenbeispiele aus den anderen Unterrichtsgegenständen.
Durch die Verwendung von Beispielen aus der Praxis ist der Unterricht lebensnahe zu gestalten.
Kopfrechnen, Schätzen, die Handhabung von Tabellen, Statistiken, Faustzahlenbüchern sowie angepaßter technischer Hilfsmittel und Rechenvorteile sind zu üben und anzuwenden. Das Feldmessen hat sich auf in der Praxis verwertbare Verfahren zu beschränken, wobei auch Übungen im freien Gelände in den Unterricht einzubauen sind.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Der Sinn für Wesen und Wert demokratischer Lebensformen ist zu wecken. Das Verständnis und die Bereitschaft für ein sinnvolles und geordnetes Zusammenleben und -arbeiten in familiären, örtlichen und allen anderen Lebensbereichen ist zu fördern. Die Kenntnisse der Schüler über die Grundzüge der österreichischen Verfassung und den Aufbau des Staates sind zu vertiefen.
Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen, verantwortungsbewußten Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewußt zu machen ist.
1., 2. und 4. Schulstufe
Der Mensch und die Gesellschaft: Familie; religiöse, wirtschaftliche, politische und andere Gruppen.
Der Staat und seine Staatsbürger: Aufgaben und Bauelemente; Staats- und Regierungsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers.
Die österreichische Bundesverfassung: Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität; umfassende Landesverteidigung.
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern: Föderalismus, Zentralismus.
Die Gemeinde: Gemeindeorgane; eigener und übertragener Wirkungsbereich.
Das Land: Gesetzgebung und Vollziehung.
Der Bund: Gesetzgebung; Einrichtungen der direkten Demokratie; Vollziehung.
Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung: Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft.
Berufsvertretungen: Kammern und Gewerkschaften.
Wesen und Sinn der Politik; Weltanschauungen, politische Ideologien; die politischen Parteien Österreichs; Österreich und die Völkergemeinschaft; Völkerrecht; Diplomatie; überstaatliche Organisationen.
An Hand aktueller Tagesereignisse und unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel ist das kritische Auseinandersetzen mit politischen Fragen zu üben.
Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung der Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft und des Lebens zu legen. Das Verantwortungsbewußtsein der Schüler soll gefördert werden.
Durch lebensnahe Aufgabenstellungen und Fallbeispiele vor allem aus dem Gemeindebereich sollen den Schülern gesellschaftliche Probleme nahegebracht werden.
Die Möglichkeit, in der Schulgemeinschaft Verantwortung zu übernehmen, ist für den Unterricht zu nutzen.
Im Mittelpunkt des Lebenskundeunterrichtes steht die Festlegung und Vertiefung einer lebensbestimmenden Wertordnung. Die Schüler sind zu einer bewußten und sinnvollen Lebensgestaltung anzuleiten. Sie sollen Einblick in die Vielfalt der Lebensprobleme gewinnen und die Notwendigkeit der Einordnung in die Gemeinschaft erfassen lernen. Die positive Einstellung für die Gemeinschaft ist bewußt zu machen. Die Bedeutung der Gesunderhaltung von Seele und Körper ist den Schülern nahezubringen. Auf die Bedeutung einer ständigen Weiterbildung ist hinzuweisen. Die Bedeutung der Arbeit für den Einzelnen und für die Gesellschaft ist aufzuzeigen. Die Schüler sollen zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung befähigt werden.
1., 2. und 4. Schulstufe
Anstandslehre: Benehmen im privaten und öffentlichen Bereich; Umgangsformen, Rücksichtnahme und Takt im täglichen Zusammenleben.
Freizeiterziehung: Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung; Feste und Feiern in der Familie und Gemeinschaft; Einführung in das Kunstschaffen; bäuerliches Kulturgut; musische Betätigung.
Gemeinschaftserziehung: Zusammenleben in Schule und Internat; Mitbestimmung und Mitverantwortung der Schüler; Jugendschutzgesetz; Lernhilfen.
Persönlichkeitserziehung: der Mensch und seine Entwicklungsstufen; Werteerziehung; persönliche Lebensgestaltung; Berufsausbildung, Fortbildung und Erwachsenenbildung.
Gesundheitslehre: der Körper und seine Funktionen, Erkrankungen und Schäden; Maßnahmen zur Gesunderhaltung; Gefährdung der Gesundheit durch die Umwelt; Umweltschutz.
Geschlechtserziehung: körperliche, geistige und seelische Reifungsvorgänge und ihre Bewältigung; Bedeutung des Geschlechtlichen für den Menschen.
Die Familie und ihre Funktion: Voraussetzungen für die Familiengründung; Partnerwahl; Bedeutung der Familie für die Entwicklung des Kindes; Familie als Erziehungsgemeinschaft; Erziehungsprobleme; Generationsprobleme.
Für diesen Unterrichtsgegenstand gelten die Grundsätze der Lebensnähe und der praktischen Anwendung. Sicheres Auftreten, richtiges Benehmen und gute Umgangsformen bedürfen neben der Belehrung in verstärktem Maße der Übung. Als Unterrichtsformen sind vorwiegend Lehrgespräche und Gruppenübungen einzusetzen. Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systemisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler sowie an deren aktuellen Problemen und Fragestellungen. Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Der Schüler soll zu einem verantwortungsvollen Handeln gegenüber sich und den anderen angehalten werden.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist als verbindliche Übung anzubieten.
Die Leibesübungen haben der physischen und psychischen Entwicklung der Schüler zu dienen. Sie sollen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit steigern, die Gesundheit fördern, Haltungsfehlformen verhindern und positive Charaktereigenschaften entfalten.
Die Entwicklung eines funktionstüchtigen Körpers ist eine wichtige Voraussetzung für die geistige Lernbereitschaft, Arbeitsfähigkeit und geistiges und soziales Wohlbefinden.
Es soll eine möglichst allseitige, körperliche Grundausbildung vermittelt werden, um den durch einseitige Belastungen entstehenden gesundheitlichen Schäden entgegenzuwirken.
1., 2. und 4. Schulstufe
Grundausbildung in Gymnastik; Leichtathletik; Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen; Sport- und Kampfspiele; Boden- und Geräteturnen; Schwimmen; Wintersport und Wandern.
Der Lehrstoff ist nach örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Schüler anzupassen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß diese den Schülern Freude bereiten. Auf Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen.
Die Schüler sind zu befähigen, die für den privaten und geschäftlichen Schriftverkehr notwendigen Schriftstücke unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode (Blindschreibmethode) fehlerfrei und formschön zu gestalten.
Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatzmöglichkeiten, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln. Die Schüler sollen Programme installieren und anwenden können.
1., 2. und 4. Schulstufe
Einführung in die Handhabung der Schreibmaschine; Behebung kleinerer Störungen; Reinigung und Pflege der Schreibmaschine.
Richtige Körper- und Handhaltung.
Zehn-Finger-Tastschreibmethode: Groß- und Kleinbuchstaben; Ziffern und Zeichen.
Hervorhebungs- und Tabulatorübungen.
Abschreibproben von Texten und Musterbriefen.
Erhöhung der Griffsicherheit und Schnelligkeit; Erarbeitung von Schriftstücken für privaten und geschäftlichen Bereich.
Gesellschaftliche und betriebliche Auswirkungen der EDV; rechtliche Fragen.
Hardware: Aufbau, Funktion, Ankaufsüberlegungen.
Software: Handhabung des Betriebssystems und von Benutzeroberflächen. Anwendung von aktuellen, für die Landwirtschaft relevanten Programmen (Installation, Starten, Dateneingabe, Datenausgabe, Datensicherung).
1. Maschinschreiben
Bei richtiger Körper- und Handhaltung ist auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode zu achten.
Das Hauptaugenmerk des Unterrichtes ist auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke und nicht auf die Erzielung höherer Geschwindigkeit zu lenken. Die Schriftstücke sind praxis- und berufsnah auszuwählen.
Eine Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Deutsch und dem dort geübten Schriftverkehr ist herzustellen.
2. Elektronische Daten- und Textverarbeitung
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im landwirtschaftlichen Betrieb. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen. Der Lehrstoff ist durch das Sehen und selbständige Nachvollziehen zu festigen. Eine fächerübergreifende Anwendung ist anzustreben.
Die Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Die wichtigsten Bestimmungen des Privat-, des Sozial- und Steuerrechtes sowie jene Gesetze, deren Kenntnis für den künftigen Beruf der Schüler von wesentlicher Bedeutung sind, sind darzustellen.
Das Verständnis für das Recht in seiner Sozial- und Ordnungsfunktion ist zu wecken und zu fördern.
Die Kenntnis der wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur soll den Schüler befähigen, als Staatsbürger und Betriebsleiter eigenverantwortlich und gesetzestreu zu handeln.
2. und 4. Schulstufe
Recht und Rechtsordnung: Begriff, Zweck und Arten des Rechtes; Aufbau der Rechtsordnung; Rechtsbereiche; Rechtsquellen; Erkennbarkeit des Rechtes.
Verwaltung: Behörden; Verfahrensrecht; Partei und Beteiligte; Bescheid; Rechtsmittel.
Gerichte: Aufbau und Zuständigkeit; Strafprozeß, Zivilprozeß; Verhandlung und Urteil; Rechtsmittel.
Rechtsanwalt und Notar.
Privatrecht - Ausgewählte Kapitel.
Personenrecht: Natürliche und juristische Personen; Rechts- und Handlungsfähigkeit; Sachwalterschaft.
Familienrecht: Eherecht, eheliches Güterrecht; Eltern- und Kindesrecht; Vormundschaft und Kuratel.
Erbrecht: Testament und Vermächtnis; gesetzliche Erbfolge; Erbvertrag; Erbschaftserwerb.
Sachenrecht: Besitz und Eigentum; Pfandrecht; Dienstbarkeiten; Reallasten; Nutzungsrecht.
Schuldrecht: Rechtsgeschäfte; wichtige Vertragstypen.
Wichtige Rechtsbereiche für die Landwirtschaft:
Landwirtschaftliches Betriebsrecht; Forstrecht; Jagdrecht; Wasserrecht; Umweltrecht; Bodenreform; Lebensmittelrecht; Tierzucht- und Tierschutzrecht.
Sozialrecht:
Sozialversicherung: Gliederung und Organisation; versicherter Personenkreis; Leistungen; Familienlastenausgleich.
Aufbau und Zuständigkeit von Behörden, Gerichten, Interessenvertretungen und Versicherungsanstalten.
Schriftliche Eingaben; Ausfüllen von Formblättern; Inanspruchnahme von Rechtsberatung und Rechtshilfe; Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Steuerkunde: Ausfüllen von Formblättern (Steuererklärungen, statistische Erhebungsblätter usw.); Berechnung der Steuern für einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Erstellung von Verträgen (Kauf- und Tauschverträge, Schenkungs- und Erbverträge, Miet-, Pacht- und Leihverträge) und Abwicklung von Rechtsgeschäften an Hand von Fallbeispielen aus der Landwirtschaft.
Landarbeits- und Berufsausbildungsordnung.
Baurecht.
Eine möglichst lebensnahe Form der Wissensvermittlung ist anzustreben, wobei der Mitarbeit der Schüler in der Behandlung von Beispielen aus dem täglichen Rechtsleben eine wesentliche Bedeutung zukommt.
Einschlägige Lehrausgänge sind im Unterricht vorzubereiten und auszuwerten.
Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Schüler in die Probleme der Gefährdung unserer Umwelt einzuführen.
Die Folgen der ständig fortschreitenden Veränderung der Lebensgrundlagen für den einzelnen Menschen, aber auch für die gesamte Menschheit sind einsichtig zu machen. Durch die Vermittlung des entsprechenden Wissens über die Zusammenhänge im ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich ist die Notwendigkeit einer sinnvollen Ordnung des Lebensraumes bewußt zu machen.
Das persönliche Verantwortungsbewußtsein für die Umwelt ist zu wecken und zu fördern.
4. Schulstufe
Natur und Mensch: ökologische Grundprinzipien; der technische Fortschritt und seine Auswirkungen; geistige und gesellschaftliche Faktoren als Ursachen der Umweltbeeinflussung; die Gefährdung der Lebensgrundlagen Wasser, Luft, Boden (Ursache, Situation, Abhilfe); der Umweltschutz im Haushalt, am Hof und in der Gemeinde; Möglichkeiten der Abfallvermeidung.
Mensch und Lebensraum: Funktionen (Auswirkungen) der Landschaft für Mensch und Gesellschaft; die Aufgabe der Landwirtschaft bei der Erhaltung der Kulturlandschaft; die Gefährdung der Landschaft durch ungeordnete Verbauung und Zersiedlung.
Historische Entwicklung des Bauens in Bezug zur Landschaft; Hof- und Siedlungsformen im Burgenland; das Orts- und Landschaftsbild, seine Pflege, Erhaltung und Gestaltung.
Umwelt und Raumordnung: Ziele und Aufgaben der Raumordnung, gesetzliche Grundlagen; Durchführung der örtlichen Raumplanung; Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Landschaftsplan; die Mitwirkung des Bürgers und seine Rechtsstellung.
An Hand einschlägiger Probleme der jeweiligen Region ist der Unterricht zu aktualisieren. Gelegenheitsunterricht und Projektunterricht sind mögliche Unterrichtsformen, um Verantwortungsbewußtsein und Eigenaktivität im Sinne des Lehrstoffes zu fördern.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Das Denken in Zusammenhängen sowie in langfristigen Zeiträumen ist zu fördern.
Der Veranschaulichung des Stoffes dienen Exkursionen und Demonstrationen. Beispiele der Umweltgefährdung sind aufzuzeigen und positive Beiträge und Aktionen der Schüler sind vorzusehen.
Von den Grundbegriffen der Volkswirtschaft ausgehend sollen die Schüler volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen lernen. Das Interesse am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen und besonders an Entwicklungen der Agrarwirtschaft ist zu wecken, wobei agrarpolitischen und ökologischen Zielsetzungen in der Unterrichtsgestaltung vorrangig Rechnung zu tragen ist. Die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in Produktion und Vermarktung ist zu fördern.
Eine Schwerpunktsetzung nach regionalen Gesichtspunkten soll das Verständnis für notwendige Marketingmaßnahmen wecken.
1., 2. und 4. Schulstufe
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme; Österreichs Wirtschaft; Wirtschaftsraum, Bevölkerung, Struktur und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige; Wirtschaft und Umwelt; Unternehmensformen; Geld- und Kreditwesen.
Weltwirtschaft und internationale Zusammenschlüsse; Entwicklungshilfe; volkswirtschaftliche Kennzahlen; Grundlagen der Gütererzeugung; Güteraustausch; Konsum und Wirtschaftskreislauf.
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre: der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion; Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft; Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage; Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht; Ziele und Maßnahmen der Agrarpolitik; Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen: Genossenschaften, Erzeugerringe und sonstige Organisationen im regionalen bzw. produktspezifischen Bereich; Möglichkeiten der Direktvermarktung; Marketing: Grundbegriffe, Marketingsysteme, Marketinginstrumente, Marketingentscheidungen und Fallstudien.
Steuerkunde für den Landwirt:
Steuerliche Grundbegriffe, wichtige Bestimmungen des Abgabenrechtes; Grundsteuer und Zuschläge zur Grundsteuer; Einkommenssteuer; Umsatzsteuer; Vermögenssteuer; Grunderwerbssteuer; Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind möglichst viele Bezugspunkte zum aktuellen Wirtschaftsgeschehen herzustellen. Der Lehrstoff soll durch Einbeziehung von Wirtschaftsnachrichten, Statistiken und zeitgemäßen Unterrichtsmedien ergänzt und veranschaulicht werden.
Teile des Lehrstoffes können in Form des Projektunterrichtes fachübergreifend erarbeitet werden.
Der Besuch von Absatzveranstaltungen sowie Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen ist empfehlenswert.
Ebenso sind die Steuern des landwirtschaftlichen Betriebes an Hand von praktischen Beispielen und durch Verwendung von Übungsformularen anschaulich zu gestalten.
Den Schülern sind jene betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur Planung, Einrichtung und erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Sie sollen die produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Vorgänge im Betrieb erfassen und beurteilen können.
Die Schüler sollen befähigt werden, die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Produktionsverfahren zu ermitteln, wobei die Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit, der Existenzsicherung und der Erhaltung der Umwelt zu beachten sind. Das Interesse für alle Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit ist zu wecken und zu fördern.
Der Unterricht in landwirtschaftlicher Buchführung soll den Schülern jene Kenntnisse vermitteln, welche sie befähigen, selbständig eine den betrieblichen Gegebenheiten entsprechende Buchführung zu machen.
Durch Auswertung der Aufzeichnungen sollen die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hingeführt werden.
1., 2. und 4. Schulstufe
Erhebung der Produktionsgrundlagen: rechtliche Grundlagen; Standortverhältnisse, Arbeitsverhältnisse, Vermögensverhältnisse; Betriebserhebung im elterlichen Betrieb.
Ermittlung des Betriebserfolges: Erfolgsmaßstäbe (landwirtschaftliches Einkommen, Reinertrag, Deckungsbeitrag); Kennzahlen und Betriebsvergleiche; Berechnung des Einkommens aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch bzw. aus Ertrag und Aufwand.
Buchführung: Aufgaben und Systeme der Buchführung; Buchführungspflicht; Vorgänge in der Buchführung; Einführung in die doppelte Buchführung; doppelte Buchführung mit dem amerikanischen Journal/Durchschreibebuchführung.
Leistungen und Kosten der Produktion: Arten und Gliederung der Kosten, Kostenverhalten, Kostenrechnung.
Kalkulation ausgewählter Produktionsverfahren der Bodennutzung und Veredlungswirtschaft.
Kalkulation im bäuerlichen Nebenerwerb; Gästebeherbergung.
Betriebsplanung: Grundlagen der Planung; einfache Planungsbeispiele.
Überbetriebliche Zusammenarbeit.
Buchführung: Abschluß und Auswertung der Buchführung des elterlichen Betriebes.
Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; Wirtschaftlichkeit von Investitionen; Finanzierbarkeit von Investitionen.
Kostenrechnung und Wettbewerbsvergleich: Kalkulation alternativer Erzeugungs- und Vermarktungsformen.
Betriebsführung und Betriebsplanung im Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieb. Hofübernahme; Führungsaufgaben und Betriebskontrolle; Planungsziele und Planungsmethoden.
Versicherungen: Sozialversicherungen; wichtige Sachversicherungen.
Fragen der Agrarstruktur.
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu stehen, um optimale Kombinationsmöglichkeiten der Betriebszweige zu finden. Der Unterricht ist praxisnah und fächerübergreifend zu gestalten. Übungsbeispiele sind unter Einbeziehung der Schul- und Schülerbetriebe zu erstellen. Den Schülern sind betriebswirtschaftliche Aufgaben regelmäßig auch zwischen den einzelnen Schulstufen, zu stellen. Entsprechende Formulare und Drucksorten sind zu verwenden. Bei Auswertung von Betriebsdaten ist der jeweilige Stand der Computeranwendung in der Landwirtschaft miteinzubeziehen.
In der landwirtschaftlichen Buchführung ist nach den Grundsätzen der Praxisnähe, Verständlichkeit und Anwendbarkeit vorzugehen. Die Schüler sind zur Führung einer Betriebsbuchhaltung anzuleiten. Die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung sind zu berücksichtigen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Den Schülern sind Kenntnisse über Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz, Wartung und Pflege landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte, sowie sonstiger technischer Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebes zu vermitteln. Auf die Bedeutung eines ökonomischen und ökologischen Einsatzes von Maschinen und Geräten, sowie auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.
Im Lehrstoffbereich Baukunde ist die Einsicht zu vermitteln, daß Bau- und Sanierungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich sinnvoll und ökologisch ausgerichtet sein müssen.
1., 2. und 4. Schulstufe
Maßeinheiten, Mechanik, Wärmelehre, Elektrizität, Beleuchtung; begrenzte und erneuerbare Energievorkommen; Energiesparen und Heizung; Treibstoffe und Schmiermittel; Werkstoffkunde; Maschinenelemente; Verbrennungsmotoren.
Maschinenkosten, wirtschaftlicher Maschinenankauf, Maschinenpflege; Hofwerkstätte; Traktoren; Technik der Bodenbearbeitung, Transport- und Fördertechnik, Technik der Düngung und Beregnung; Anbau- und Kulturpflegetechnik; Technik des Pflanzenschutzes; Einstellung, Wartung und Handhabung der Motorsäge; Unfallschutz.
Technik der Ernte- und Innenwirtschaft; wirtschaftliche Mechanisierung, überbetrieblicher Maschineneinsatz; Mechanisierungsketten, Neuheiten am Landmaschinensektor; landschafts- und ortsbildgerechtes Bauen; Brandverhütung und Unfallschutz.
Technische Neuentwicklungen, Vorkenntnisse der Schüler, sowie die jeweiligen Produktionsgebiete sind im Unterricht zu berücksichtigen. Der theoretische Unterricht soll durch Einsatz verschiedener Lehrmittel anschaulich und praxisnah gestaltet, sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen ergänzt werden. Besonders in der 4. Schulstufe soll die selbständige Stofferarbeitung eingeübt werden (z.B. Referate). Die Wirtschaftlichkeit von Gebäude- und Maschineninvestitionen, der überbetriebliche Maschineneinsatz, sowie Gefahrenvorbeugung und Unfallschutz sollen in allen Schulstufen lehrstoffbegleitend an Beispielen bewußt gemacht werden.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Im Gegenstand Pflanzenbau sind den Schülern grundlegende Kenntnisse über Pflanzenkunde, Bodenkunde, Wetter- und Klimakunde, Pflanzenernährung, Kultur und Nutzung der wichtigsten Pflanzen des Acker- und Grünlandes zu vermitteln.
Auf das Verantwortungsbewußtsein zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungsfähigkeit des Kulturbodens ist besonderer Wert zu legen. Ökologische und betriebswirtschaftliche Überlegungen sind bei allen produktionstechnischen Maßnahmen anzustellen.
Das Verständnis für die Notwendigkeit der Erzeugung von Qualitätsprodukten ist zu fördern. Die Schüler sind mit den Möglichkeiten alternativer pflanzlicher Produktion vertraut zu machen.
1., 2. und 4. Schulstufe
Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanze; landwirtschaftlich bedeutungsvolle Pflanzen und Pflanzengruppen; geschützte Pflanzen; Wechselbeziehung zwischen Fauna und Flora (ökologische Zusammenhänge).
Produktion und Bodenbearbeitung: Entstehung des Bodens, Bestandteile des Bodens; Bodenstruktur und Strukturschäden; Einteilung, Bewertung und Beurteilung der Böden; Bodenbearbeitung und langfristige Bodenverbesserungen; Bodenschutz.
Klima und Wetter.
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoffe und Düngerarten, richtiger Umgang mit Düngemitteln; Bodenuntersuchung und Düngungsplan; Düngung und Umwelt.
Bodenschutz: Belastungen des Bodens durch Schadstoffe; Bodenverdichtung; Bodenerosion.
Ökologischer Landbau: Bedeutung, Zielsetzung und Methoden.
Allgemeiner Pflanzenschutz: Ziele und wirtschaftliche Bedeutung; Schäden an Pflanzen; Methoden des Pflanzenschutzes; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln; Erste Hilfe bei Vergiftungen.
Fruchtfolge: Sinn und Zweck der Fruchtfolge; pflanzenbauliche Faktoren für die Fruchtfolgegestaltung; Formen der Fruchtfolge.
Pflanzenzüchtung und Saatgut: Grundlagen und Ziele der Züchtung; Züchtungsmethoden.
Saatgut: Eigenschaften; Erzeugung, Behandlung und Saatgutverkehr; Saatgutwechsel.
Spezieller Pflanzenbau:
Ackerbau: Getreide, Hackfrüchte, Ölfrüchte, Eiweißfrüchte und Sonderkulturen.
Futterbau: Formen des Feldfutterbaues und Kulturmaßnahmen.
Grünland: Formen der Grünlandbewirtschaftung und Kulturmaßnahmen.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt; spezielle Düngungs-, Sorten- und Pflanzenschutzfragen bei den einzelnen Kulturen.
Aktuelles aus Bodenbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung des Bodenschutzes.
Aktuelle pflanzenbauliche Fragen der einzelnen Kulturarten.
Sonderkulturen: Ölfrüchte, Feldgemüse, Energiepflanzen, Gewürz- und Heilkräuter, Faserpflanzen, Pilzkulturen, Industriepflanzen und sonstige Kulturen.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf den jeweiligen Stand der Produktionstechnik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Besonderheit des Produktionsgebietes und auf die Erfordernisse des bäuerlichen Familienbetriebes Bedacht zu nehmen.
Die vorhandenen Lehrmittel und Übungsräumlichkeiten sowie der Lehrbetrieb sind in vielfältiger Form in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten, wobei auf Flurbegehungen, Pflanzenbestimmungen, Anlage von Versuchen und Sammlungen besonderer Wert zu legen ist.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Körperbau, die wichtigsten Lebensvorgänge, die artgerechte Haltung und Fütterung ist das Verständnis für die Tierhaltung zu fördern und zu vertiefen.
Die volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung und ihre Stellung in der Landwirtschaft ist bewußt zu machen. Die Verantwortung für die Umwelt muß aufgezeigt werden. Die Gesundheit der Tiere muß als Grundvoraussetzung für die Erzeugung und Vermarktung einwandfreier Lebensmittel vermittelt werden.
1. Schulstufe
Wirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung; Bau des Tierkörpers und wichtige Lebensvorgänge;
Grundlagen der Fütterung; Futtermittel;
Grundlagen der Züchtung;
Formen der Rinder- und Schweinehaltung;
Spezielle Fütterung von Rind, Schwein und Geflügel;
Pflege und Gesunderhaltung der Tiere;
Alternativen in der Tierhaltung;
Milchgewinnung, Milchverarbeitung und Milchvermarktung;
Fleischkunde und Fleischverarbeitung.
Die Vermittlung des Lehrstoffes hat auf die Produktionsgebiete Rücksicht zu nehmen.
Es sind Querverbindungen zu jenen Unterrichtsgegenständen herzustellen, in denen die wirtschaftliche, umweltgerechte und marktgerechte Erzeugung gesunder Lebensmittel besondere Berücksichtigung findet.
Den Schülern ist die Bedeutung des Obstbaues besonders im bäuerlichen Betrieb aufzuzeigen. Grundkenntnisse über die Erzeugung und Verwertung von Qualitäts- und Preßobst in Erwerbs- und Streuobstanlagen sind den Schülern zu vermitteln. Auf das Qualitätsklassengesetz sowie auf marktgerechtes Verhalten, marktgerechtes Produzieren und Verkaufen ist besonderer Wert zu legen.
1. Schulstufe
Bedeutung des Obstbaues im Burgenland.
Organe; Befruchtung, Entwicklung der Frucht; Ausdünnen.
Geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung.
Schnitt und Erziehung: Ziele des Baumschnittes; Wuchsgesetze und Schnitt; Erziehungsformen.
Errichtung einer Obstanlage: Wahl des Standortes; Bodenvorbereitung und Pflanzung; Bodenpflege und Düngung.
Obstarten: Apfel, Birne, Pfirsiche, Marille, Zwetschke, Kirsche, Weichsel, Walnuß, Haselnuß, Rote und Schwarze Ribisel, Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Holunder, Heidel- und Preiselbeere.
Pflanzenschutz: Krankheiten und Schädlinge; Unkrautbekämpfung; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln; Erste Hilfe bei Vergiftungen; Hagel- und Frostschutz.
Zeitpunkt und Durchführung der Ernte; Lagerung; Sortierung und Vermarktung (Genossenschaften, Direktvermarktung).
Obstverwertung: Obstsaft, Obstwein, Obstbrand (Hausbrand).
Der Unterricht hat auf die strukturellen Voraussetzungen des burgenländischen Obstbaues Bedacht zu nehmen.
Beim Einsatz aller im Obstbau erforderlichen Produktionsmittel ist besonders auf die Umweltverträglichkeit aufmerksam zu machen.
Der Unterricht ist anschaulich zu gestalten und durch Exkursionen praxisnah zu ergänzen.
Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die zur erfolgreichen Erzeugung und Vermarktung von Gemüse erforderlich sind.
Das Verständnis für die Notwendigkeit der Erzeugung von Qualitätsprodukten ist zu wecken. Die Schüler sind zu verantwortungsbewußtem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu erziehen, wobei auf die Erhaltung und Vermehrung von Nützlingen und auf die Methoden der biologischen Schädlingsbekämpfung besonders hinzuweisen ist.
1. Schulstufe
Bedeutung des Gemüsebaues.
Klima, Lage und Boden; Fruchtfolge und Bewirtschaftung; Nährstoffhaushalt; Arbeitswirtschaft; Pflanzenschutz und Pflegemaßnahmen im Gemüsebau; Unkraut- und Schädlingsbekämpfung; Bewässerung; Folieneinsatz und Vliesabdeckung; Ernte und Lagerung.
Kohlgemüse, Kürbisgewächse, Nachtschattengewächse, Doldenblütler, Korbblütler, Liliengewächse, Gräser, diverse Kulturen. Behandlung besonderer Inhaltsstoffe von Gemüse-, Heil- und Gewürzkräutern.
Feldgemüse in der landwirtschaftlichen Fruchtfolge. Spezielle Düngungs-, Sorten- und Pflanzenschutzfragen der gängigsten Gemüsearten.
Ansprüche an Ernte (Qualität und Quantität), Lagerung und Verarbeitung.
Biologischer Gemüsebau.
Möglichkeiten gemeinschaftlicher Erzeugung und Vermarktung;
Vertragsanbau.
Im Unterricht sind zeitgemäße Kulturverfahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsformen des Gemüsebaus und der Produktionsgebiete zu beachten. Die Schüler sollen zu einer marktorientierten Produktion an Hand von Beispielen angeleitet werden.
Der Lehrstoff ist durch Lehrfahrten in einschlägige Betriebe und Einrichtungen zu festigen.
Den Schülern sind die volkswirtschaftliche Bedeutung der Pferdewirtschaft und ihre Stellung in der Gesamtlandwirtschaft bewußt zu machen.
Durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Bau der Pferde, über die wichtigsten Lebensvorgänge und die artgerechte Fütterung der Pferde ist das Verständnis für die Pferdehaltung, für die Pferdezucht, für den Umgang mit und für die Ausbildung von Pferden zu fördern bzw. zu vertiefen.
Den Schülern sind wichtige Kenntnisse über Zucht, Haltung, Umgang, Bewegungsablauf und Vermarktung zu vermitteln. Durch die artgerechte Haltung ist dem Tierschutzgedanken Rechnung zu tragen.
Die Schüler sollen die Beurteilung der Gangarten des Pferdes beherrschen. Bei richtiger Beurteilung der Gangarten und der Gliedmaßenstellung soll von den Schülern der Einsatzbereich des Pferdes erkannt werden.
1., 2. und 4. Schulstufe
Ursprung; Domestikation; Körperbau; Zuchtmaterial; Gebrauchsmaterial; Farben und Abzeichen; Gangarten; Geschlechtstrimorphismus; Kondition; Konstitution; Komplexion; Charakter; Pferderassen (Überblick).
Pferderassen (speziell); Pferdezucht; Fortpflanzung; Trächtigkeit; Geburt; Jundpferdeaufzucht und Haltung; Hengsthaltung; Stutenhaltung; Haltungsformen; Verhaltensweisen.
Zusammenhänge zwischen Anatomie, Verdauungsorganen und Futterverwertung; Auf- und Zubereitung von Futtermitteln; Bekämpfung von Schadorganismen und Futterhygiene; Fütterung von Pferden in den verschiedenen Haltungsformen.
Aufbau und Anatomie des Hufes; Gliedmaßenstellungen; fehlerhafte Stellungen; Hufformen; Korrektur von Stellungen und Formen; Beurteilung der Grundgangarten; krankhafte Veränderungen am Huf.
Pferdezuchtorganisation; Zuchtleistungsprüfungen; Auswahl von Zuchttieren; praktische Zuchtdurchführung.
Bestimmen und Beurteilen von wirtschaftseigenen und zugekauften Futtermitteln; Rationsberechnungen; spezielle Fütterung bei verschiedenen physiologischen Anforderungen.
Verhalten der Urahnen; Herdenverhalten; Herdentrieb; Rangordnung; Rangordnungskämpfe; Verhalten in bestimmten Notsituationen; Angst der Pferde.
Der Unterricht ist praxisnah zu gestalten und an verschiedenen Fallbeispielen zu demonstrieren. Detailwissen auf allen Gebieten ist in dem Maße notwendig, als es zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge des Pferdes, den sicheren Umgang und der Erhaltung der Tiergesundheit, der wichtigsten Zusammenhänge zwischen Anatomie, Verdauungsorgane, Futterverwertung und physiologischen Anforderungen des Pferdes beiträgt.
Erkennungsübungen (Rassen, Farbe, Abzeichen, Futtermittel etc.), Rationsberechnungen, Preiswürdigkeitsberechnungen und Beurteilungsübungen (Exterieur, Charakter, Temperament und Bewegung) sind in den Unterricht einzubauen. Besichtigungen von Gestüten, Reitschulbetrieben, Einrichtungen der Tierzuchtförderung sollen der Veranschaulichung des Unterrichtes dienen. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Die Verwendung von geeignetem Bildmaterial und von Präparaten im Unterricht soll den entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herstellen. Ein Vertiefen dieser Materie ist durch ein Praktikum an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien zu gewährleisten.
In der Tiergesundheit ist ein Überblick über alle Faktoren, die zu einer Erkrankung bzw. Wertminderung führen können, zu geben.
In der Ersten Hilfe ist ein Überblick der möglichen Gefahrenquellen zu geben. Den Schülern ist die Fähigkeit zu vermitteln, Krankheiten und Verletzungen zu erkennen und Erste Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.
2. und 4. Schulstufe
Gesundheitsmerkmale; Erkrankungsursachen; Maßnahmen zur Krankeitsvorbeuge; gesetzliche Bestimmungen über Tierschutz, Tierzucht, Tierseuchenbekämpfung und Tierkörperbeseitigung; Hygienemaßnahmen.
Der Unterricht ist praxisnah zu gestalten, auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
In der Tiergesundheit und im Tierschutz ist der Schüler auf die Zweckmäßigkeit bestimmter Vorbeugungs- und Behandlungsmethoden und ihre Bedeutung zu verweisen.
Das praktische Wissen in Erster Hilfe ist durch ein einmonatiges Pflichtpraktikum an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien zu vertiefen.
Den Schülern sollen die Grundlagen für das Reiten und Fahren vermittelt werden. Die verschiedenen Anspannungsarten und deren Auswirkungen auf das Pferd bei der Arbeit sind zu vermitteln.
Das Verständnis für die Ausbildung junger Pferde, für die Lehre von Fahr- und Reitstil, für das Benehmen und die Kleidung auf dem Kutschbock und im Sattel ist zu entwickeln.
Auf Fehler bei der Grundausbildung junger Pferde, die den Gesamtwert des Pferdes und seiner Eignung stark herabsetzen, ist zu verweisen.
2. und 4. Schulstufe
Grundausbildung des Reiters; Sitz des Reiters; Dressursitz; Entlastungssitz; leichter Sitz; Sitzfehler; das Leichtreiten.
Hilfen des Reiters:
Grundgangarten: Schritt, Trab, Galopp, Rückwärtstreten, Halten, Anreiten, Paraden, Spezialgangarten, Fehler im Gang, Hilfen zum Gangartwechsel.
Hufschlagfiguren, das Viereck, die Kommandos.
Longieren - Ausrüstung des Pferdes, Hilfszügel, Longierplatz.
Sattelkunde: Sattelarten und Sattelformen; Hauptteile des Sattels; Zubehör für Sattelzeug; Anpassen des Sattels, Auf- und Absatteln.
Zaumzeugkunde: Trensenzäumung, Spezialzäumungen, Hilfszügel, Longiergeräte.
Fahren:
Grundsätze des Achenbachsystems; Voraussetzungen für das Fahren nach Achenbach; Achenbachfahrstil; Zusammenspannen von Pferden.
Geschirrkunde: Achenbachleine, Fahrzaum, Brustblattgeschirr und Kummetgeschirr für Zweispänner, Skelettgeschirr, Brustblatt und Kummet, Hintergeschirr und Schlagringe.
Gebisse: Doppelringtrense, Kandaren; Anwendung und Einwirkung.
Wagenkunde: Vorderwagen, Aufbau und Hinterwagen, wichtige Teile zur Pflege und Schmierung, Holzarten für Deichsel, Räder und Bremsklötze.
Stilkunde: Abstimmung von Kleidung, Peitsche, Gebiß, Geschirr, Pferd und Wagen; Begründungen für diese Abstimmungsgrundsätze.
Anspannungsarten von Einspänner bis Zweispänner.
Fahrtheorie: Unterschied bei Rechts- und Linkswendungen; häufigste Fahrfehler.
Grundausbildung des Pferdes: Gewöhnungsphase, erstes Satteln und Zäumen, Führen und Vorführen des Pferdes, Longieren, Freispringen, erstes Aufsitzen und Gewöhnung an das Reitergewicht.
Grundlegendes bei der Springausbildung: Cavalettiarbeit; Art der Hindernisse; Distanzen in Kombinationen und Folgen.
Abteilungsreiten.
Verladen des Pferdes: Erstes Verladen, Beschaffenheit des Transportfahrzeuges; gesetzliche Vorschriften.
Ungarischer Fahrstil: Unterschied zu Achenbach (Geschirr, Leinen, Leinenhaltung); historische Entstehung.
Ausbildung zum Wagenpferd: Doppellonge, Schleppe, Ausbildung vor dem Wagen.
Es ist besonderer Wert auf die fachlich richtige Grundausbildung des Jungpferdes zu legen. Die Verhaltensweisen der Jungpferde müssen bei der Ausbildung miteinbezogen werden.
Der Unterricht hat sich am Leistungspotential der Schüler zu orientieren. Durch entsprechende behutsame Vorgangsweise der Lehrer sollen den Schülern die Grundbegriffe des Reitens und Fahrens beigebracht werden.
Den Schülern ist ein Überblick über die Produktions- und Marktverhältnisse in der Forstwirtschaft zu vermitteln. Sie sollen die Produktionstechnik und die betrieblichen Maßnahmen, die zum optimalen Waldertrag führen, kennenlernen.
Die Bedeutung und Funktionen des Waldes sind bewußt zu machen.
1. Schulstufe
Bedeutung und Funktionen des Waldes; Waldflächen und Eigentumsverhältnisse; Lebensgemeinschaft Wald; Nährstoffkreislauf; Standortskunde: Klimafaktoren, Boden- und Humusarten, Standortanzeiger; Baumartenkunde.
Bestandesgründung und Kulturpflegemaßnahmen; Jungwuchspflege; Durchforstung; Arbeitstechnik in der Durchforstung; Forstschutz; Pflege der Besitz- und Waldgrenzen.
Ernte und Vermarktung des Holzes; Unfallverhütung; Ausformung marktgerechter Sortimente; Holzabmaß; Holzverkauf; Rückemethoden; Lagerung und Sortierung des Holzes; Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes; Waldbewertung; Forst- und Jagdrecht; Forstorganisationen.
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Auf markt- und betriebswirtschaftliche Erfordernisse ist ständig Bedacht zu nehmen.
Großes Augenmerk muß auf die Unfallverhütung und überbetriebliche Zusammenarbeit gelegt werden.
Auf die Funktionen des Waldes als Erholungsraum und Umwelterhalter soll ständig hingewiesen werden.
Das Anlegen von Sammlungen (Blättern, Nadeln, Hölzern usw.) ist anzuregen.
Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Im praktischen Unterricht ist das theoretisch erworbene Wissen in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form anzuwenden. Handwerkliche Fertigkeiten sowie Arbeitstechniken und Arbeitsvorteile sind zu vermitteln und zu üben. Die Schüler sind bei der Durchführung der Arbeiten zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuhalten.
Der Versuchstätigkeit ist durch die Anlage von Versuchen, der ständigen Beobachtung und Auswertung, eine besondere Bedeutung beizumessen.
1. Pflanzenbau einschließlich Gemüsebau:
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs-, Beurteilungsübungen); Bodenbearbeitung; Anbau-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung von Feldfrüchten und Futterkonservierung; Pflanzenschutz; Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Kompostbereitung; Aussaat und Pflanzenanzucht; Kulturführung in Freiland und Gewächshaus; Einsatz von Vlies, Schutzfolie und Mulchfolie; Bewässerung; Ernte- und Einlagerungsarbeiten.
2. Landtechnik und Baukunde:
Holzbearbeitung: Handhabung und Instandhaltung der wichtigsten Werkzeuge; Anfertigen von einfachen Werkstücken; Reparaturen.
Metallbearbeitung: Werkstatteinrichtung; Materialkunde; verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbearbeitung; Herstellung einfacher Werkstücke; einfache Reparaturen; Wartung, Pflege, Einstellung und Inbetriebnahme landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Baukunde: Handhabung der gebräuchlichsten Bauwerkzeuge, Meßgeräte und Bauhilfsmittel; einfache bauliche Instandsetzungsarbeiten.
3. Tierhaltung:
Tierpflege; Gesundheitskontrolle und Stallhygiene; Futterbereitung und Futtermittelbeurteilung; Futterplan und Fütterung; Melkarbeit und Qualitätsmilchgewinnung; Tierbeurteilung; Stallarbeiten und Aufzeichnungen über Stallgeschehen; Hausschlachtung und Verarbeitung.
4. Obstbau:
Pflanzung, Schnitt und Erziehung; Bodenpflege; Düngung; Pflanzenschutz und Wasserversorgung; Ernte, Sortierung und Lagerung; Obstverwertung.
5. Waldwirtschaft:
Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Aufforstung und Kulturschutz; Durchforstung und Holzernte; Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Unfallschutz; Beurteilung des Waldzustandes.
6. Pferdehaltung:
Sicherer Umgang mit Pferden, Erkennungsübungen (Rassen, Farbe, Abzeichen), Rationsberechnungen; Preiswürdigkeitsberechnungen.
Beurteilungsübungen (Exterieur, Charakter, Temperament, Bewegung); Aufzeigen von Maßnahmen, die zur Gesundheit notwendig sind. Pferdepflege von Deckhaar und Langhaar; Einflechten, Verziehen, Schweifwaschen und Ausschneiden; Hufpflege im Stall; Umgang mit dem Pferd beim Pflegen, Füße heben; Bandagieren; richtiges Vorführen; Anlegen eines Vorführdreieckes, Vorbereitungen zum Vorführen.
Routinearbeit im Betrieb (Putzen, Ausmisten, Stallordnung); Identifizieren nach Farbe und Abzeichen; Bestimmen des Alters; Prüfen von Körpertemperatur und Pulszahl; Kenntnisse des Verladens und Verladen; Reinigen, Desinfizieren; Bekämpfen von Ungeziefer.
Vorbereitungen für eine Geburt; Versorgen des Pferdes nach der Arbeit; Gewöhnung des Fohlens an den Menschen; Bewegung des Fohlens und seine spezielle Hufpflege.
Zäumen, Satteln, Anschirren, Anspannen, Bewegen an der Longe; Bodenarbeit.
Bewegen an der Longe; Reiten und Fahren; Ausbildung der jungen Pferde (Anlongieren, Anreiten, Anfahren).
In der 3. Schulstufe und vor Beginn der 4. Schulstufe besteht die Möglichkeit, den Reiterpaß und/oder das bronzene Fahrabzeichen zu erwerben.
Der praktische Unterricht hat in engem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Unterricht ist in Form von praktischen Übungen, Versuchen, Besichtigungen und Demonstrationen zu führen.
Auf typische Arbeitsunfälle ist ständig hinzuweisen. Sicherheitsvorschriften und Betriebsanleitungen sind genau einzuhalten.
Jeder Schüler muß das gesamte Praxisprogramm absolvieren und durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen.
Kurse wie z. B. Motorsägenkurs, Melkkurs, Fleischverwertungskurs, Hufpflegekurs, Fahren u.a. können auch in Blockform im Rahmen des jeweiligen Gegenstandes abgehalten werden.
Der praktische Unterricht kann auch im Rahmen von Projektarbeiten durchgeführt werden.