Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 7/2009

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2009

Außerkrafttretensdatum

31.10.2019

Abkürzung

Bgld. KBBG 2009

Index

5060 Hort, Kindergarten

Text

Paragraph 11

Pädagogisches Konzept

  1. Absatz eins,Jede Kinderbetreuungseinrichtung hat ihre Aufgaben auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts wahrzunehmen, das vom Rechtsträger in Abstimmung mit den pädagogischen Fachkräften nach dem aktuellen Stand der einschlägigen Wissenschaften, insbesondere Pädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaft und Qualitätsforschung zu erstellen ist.
  2. Absatz 2,Das pädagogische Konzept hat Aussagen zur Orientierungs- , Struktur- und Prozessqualität zu enthalten und darf den Bestimmungen dieses Landesgesetzes nicht widersprechen.
  3. Absatz 3,Das pädagogische Konzept muss in der Kinderbetreuungseinrichtung aufliegen. Den Eltern und dem von der Landesregierung zur Ausübung der pädagogischen Aufsicht betrauten Organ ist auf Verlangen die Einsichtnahme in das pädagogische Konzept zu ermöglichen.

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2019

Gesetzesnummer

20000713

Dokumentnummer

LBG40009021