Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 7/2009

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.01.2009

Außerkrafttretensdatum

31.03.2019

Abkürzung

Bgld. KBBG 2009

Index

5060 Hort, Kindergarten

Text

Paragraph 10

Sprachliche Frühförderung

  1. Absatz eins,Bei der Vorbereitung der Kinder in Kindergartengruppen auf den Schuleintritt ist insbesondere auf den Bereich der sprachlichen Frühförderung Bedacht zu nehmen, um die bestmöglichen Voraussetzungen für den Schulbesuch zu schaffen.
  2. Absatz 2,Bei der Sprachstandsfeststellung ist ein geeignetes, wissenschaftlich erprobtes Instrumentarium anzuwenden, welches eine eindeutige Aussage über den allfälligen Bedarf sprachlicher Frühförderung ermöglicht.
  3. Absatz 3,Die Rechtsträger haben dafür Sorge zu tragen, dass in den Kindergärten zumindest eine pädagogische Fachkraft den Lehrgang für sprachliche Frühförderung besucht.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

20000713

Dokumentnummer

LBG40009020