Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 51/2008

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 18

Inkrafttretensdatum

21.04.2008

Text

Artikel 18

In-Kraft-Treten und Befristung der Vereinbarung

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
    1. Ziffer eins
      die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Länder darüber vorliegen, sowie
    2. Ziffer 2
      die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.
    Das Bundeskanzleramt wird den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz eins, sowie den Tag des In-Kraft-Tretens der Vereinbarung mitteilen.
  2. Absatz 2,Die Vereinbarung endet jeweils hinsichtlich eines operationellen Programms mit dem Ende der Belegaufbewahrungsfrist gemäß Artikel 90, Absatz eins, Litera a, Allgemeine Verordnung.