Burgenland
Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013
LGBl.Nr. 51/2008
Artikel 17
21.04.2008
Im Falle von Streitigkeiten obliegt es den beteiligten Vertragspartnern, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.