(7)Absatz 7,Bei den Bescheinigungsbehörden oder den von ihnen gemäß Abs. 3 bis 5 beauftragten zwischengeschalteten Stellen wird für jedes operationelle Programm ein eigenes Konto eingerichtet. Die jeweils für ein operationelles Programm gemäß Art. 1 Abs. 1 von der Europäischen Kommission im Wege des Bundesministeriums für Finanzen angewiesenen Strukturfondsmittel werden unverzüglich auf dieses Konto weiter geleitet und von diesem nach den Bedingungen des Art. 12 an die Begünstigten ausbezahlt. Allfällige Zinserträge werden gemäß Art. 83 Allgemeine Verordnung ausschließlich diesem Konto und damit dem Programm zugerechnet. Die Vertragspartner tragen dafür Sorge, dass die Bescheinigungsbehörden mit der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsbehörde sowie mit den allenfalls programmspezifisch mit operativen Teilaufgaben beauftragten zwischengeschalteten Stellen zusammenwirken, um ein effizientes Finanzmanagement sicherzustellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Strukturfondsmittel nach den in den Programmen jeweils vorgesehenen Verfahren ohne Verzögerungen an die Begünstigten weitergeleitet werden, mit dem Vorschuss aus Strukturfondsmitteln das Auslangen gefunden und ein Verfall von Mitteln vermieden wird.Bei den Bescheinigungsbehörden oder den von ihnen gemäß Absatz 3 bis 5 beauftragten zwischengeschalteten Stellen wird für jedes operationelle Programm ein eigenes Konto eingerichtet. Die jeweils für ein operationelles Programm gemäß Artikel eins, Absatz eins, von der Europäischen Kommission im Wege des Bundesministeriums für Finanzen angewiesenen Strukturfondsmittel werden unverzüglich auf dieses Konto weiter geleitet und von diesem nach den Bedingungen des Artikel 12, an die Begünstigten ausbezahlt. Allfällige Zinserträge werden gemäß Artikel 83, Allgemeine Verordnung ausschließlich diesem Konto und damit dem Programm zugerechnet. Die Vertragspartner tragen dafür Sorge, dass die Bescheinigungsbehörden mit der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsbehörde sowie mit den allenfalls programmspezifisch mit operativen Teilaufgaben beauftragten zwischengeschalteten Stellen zusammenwirken, um ein effizientes Finanzmanagement sicherzustellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Strukturfondsmittel nach den in den Programmen jeweils vorgesehenen Verfahren ohne Verzögerungen an die Begünstigten weitergeleitet werden, mit dem Vorschuss aus Strukturfondsmitteln das Auslangen gefunden und ein Verfall von Mitteln vermieden wird.