Burgenland
Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007-2013
LGBl.Nr. 51/2008
Artikel 3
21.04.2008
Die Begriffe „operationelles Programm“, „Vorhaben“, „Begünstigter“, „öffentliche Ausgaben“, „zwischengeschaltete Stelle“ und „Unregelmäßigkeit“ werden in der folgenden Vereinbarung im Sinne der Definitionen gemäß Artikel 2, Allgemeine Verordnung verwendet.