Absatz einsDas Land Burgenland richtet den Burgenländischen Ökoenergiefonds als Fonds nach dem Burgenländischen Stiftungs- und Fondsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1995,, ein, welcher zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz im Burgenland dient.