Absatz einsZiel des 2. Abschnitts dieses Gesetzes ist die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge der in Paragraph 2, Absatz eins, genannten Tätigkeiten durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden.
Burgenland
Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz
LGBl.Nr. 8/2007
Paragraph eins,
01.03.2007