Landschaftsschutzgebiet, Umgebung von Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz
LGBl.Nr. 19/1972
Paragraph 5,
29.06.1972
Die Landesregierung kann im Einzelfall für wissenschaftliche oder Heilzwecke sowie aus wichtigen volkswirtschaftlichen Interessen Ausnahmen von den Bestimmungen des Paragraph 2, bewilligen.