Kurztitel

Landschaftsschutzgebiet, Umgebung von Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 19/1972

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

29.06.1972

Text

Paragraph 4,

Die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei und der Betrieb behördlich genehmigter Anlagen sowie Veränderungen, die im Zuge der Herstellung einer behördlich genehmigten Anlage vermeidlich geworden sind, bleiben unberührt.