Kurztitel

Landschaftsschutzgebiet, Umgebung von Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 19/1972

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

29.06.1972

Text

Paragraph 3,

In dem im Paragraph eins, bezeichneten Gebiet ist bei sämtlichen Bauvorhaben vom Bauwerber vor Einholung der Baubewilligung die Zustimmung der Landesregierung zu erwirken. Die Landesregierung kann diese Zustimmung nur verweigern, wenn durch das Bauvorhaben das Landschaftsbild in einer Weise beeinflußt wird, welche geeignet ist, den Naturgenuß zu beeinträchtigen.