Kurztitel

Landschaft- und Teilnaturschutzgebiet, Teile der KG. Siegendorf

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 31/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

08.09.1970

Text

Paragraph 4,

Die rechtmäßige Ausübung der Jagd wird durch diese Verordnung nicht berührt, die Anlage von Wildäckern und die Aufstellung von Hochständen ist jedoch verboten.