Kurztitel

Landschaft- und Teilnaturschutzgebiet, Teile der KG. Siegendorf

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 31/1970

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

08.09.1970

Text

Paragraph 3,

Die bisher übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt unberührt, eine Düngung ist jedoch nur auf den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits kultivierten Flächen erlaubt.