Kurztitel

Teilnaturschutzgebiet, „Haidel“ in der KG. Nickelsdorf

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 29/1979

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

27.03.1979

Text

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung als Hutweide jedoch ohne Düngung ist erlaubt.
  2. Absatz 2,Die rechtmäßige Ausübung der Jagd wird durch die Verordnung nicht berührt, doch ist das Aufstellen von Hochständen verboten.