Kurztitel
Teilnaturschutzgebiet, „Haidel“ in der KG. Nickelsdorf
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 29/1979
§/Artikel/Anlage
Paragraph/Artikel/Anlage
§ 3
Paragraph 3
Inkrafttretensdatum
27.03.1979
Text
§ 3
Paragraph 3
(1)
Absatz eins,
Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung als Hutweide jedoch ohne Düngung ist erlaubt.
(2)
Absatz 2,
Die rechtmäßige Ausübung der Jagd wird durch die Verordnung nicht berührt, doch ist das Aufstellen von Hochständen verboten.