Teilnaturschutzgebiet, „Haidel“ in der KG. Nickelsdorf
LGBl.Nr. 29/1979
Paragraph eins
27.03.1979
Das „Haidel“ in der KG. Nickelsdorf wird zum Teilnaturschutzgebiet (Tier- und Pflanzenschutzgebiet) erklärt. Das Schutzgebiet umfaßt Teile des Grundstückes Nr. 929/2 der KG. Nickelsdorf. Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.