Burgenland
Vollnaturschutzgebiet, Gebiet des Junger-Berges in der
Katastralgemeinde Jois
Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 1965,
Paragraph 3,
24.12.1965
Paragraph 3, Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung ist erlaubt, die forstwirtschaftliche Nutzung ist nur mit Zustimmung der Landesregierung erlaubt.
Die rechtmäßige Ausübung der Jagd ist nur mit Zustimmung der Landesregierung gestattet. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn die Ausübung der Jagd dem Zweck der Schutzmaßnahmen widersprechen würde.