Teilnaturschutzgebiet, Bereich des „Zylinderteiches“ in der KG. Hornstein
LGBl.Nr. 12/1988
Paragraph eins
27.02.2006
Der Bereich des „Zylinderteiches“ in der KG Hornstein wird zum Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Teilnaturschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 3352, 3353 und 3354 der KG. Hornstein.
Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den Anlagen festgesetzt.