Kurztitel

Teilnaturschutzgebiet, Ried "Fronwiesen" und Teile der Ried "Kuhlacke" in der KG. St. Georgen

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 40/1987

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

24.07.1987

Text

Paragraph eins

Die Ried „Fronwiesen“ und Teile der Ried „Kuhlacke“ in der KG. St. Georgen werden um Teilnaturschutzgebiet erklärt. Das Teilnaturschutzgebiet umfaßt die Ried „Fronwiesen“ zur Gänze (d.s. die Grdst. 5075 bis 5094 und 5096 bis 5098) sowie die Grundstücke 5099 bis 5105 der Ried „Kuhlacke“.

Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den Anlagen festgesetzt.