Teilnaturschutzgebiet, Bereiche der Ried "Bubanj" in der KG. Hornstein
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 42/1987
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum
24.07.1987
Text
§ 3Paragraph 3
(1)Absatz eins,Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung ist erlaubt.
(2)Absatz 2,Die rechtmäßige Ausübung der Jagd wird durch diese Verordnung nicht berührt, die Anlage von Wildäckern und das Aufstellen von Hochständen ist jedoch verboten.