Kurztitel

Vollnaturschutzgebiet, Gebiet des Hackelsberges in der Katastralgemeinde Jois

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 35/1965

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

24.12.1965

Text

Paragraph 3,

Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung ist erlaubt, die forstwirtschaftliche Nutzung ist nur mit Zustimmung der Landesregierung erlaubt.

Die rechtmäßige Ausübung der Jagd ist nur mit Zustimmung der Landesregierung gestattet. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn die Ausübung der Jagd dem Zweck der Schutzmaßnahmen widersprechen würde.