Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Weiden am See, Müllendorf und Burg-Eisenberg
LGBl.Nr. 67/1988
Paragraph 2,
22.12.1988
Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend von der Landesstraße 114 - Zubringer Müllendorf - bis zum Bahnhofsvorplatz, mit einer Länge von 6 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.