Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Weiden am See, Müllendorf und Burg-Eisenberg
LGBl.Nr. 67/1988
Paragraph eins,
22.12.1988
Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend von der Hauptstraße in Weiden/See bis zum Bahnhof Weiden/See, mit einer Länge von 71 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.