Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Gols, Mönchhof, Frauenkirchen, Bruckneudorf und Purbach
LGBl.Nr. 13/1988
Paragraph 4,
01.03.1988
Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Bruckneudorf, beginnend vom westlichen Ende des Aufnahmegebäudes des Bahnhofes Bruck/Leitha – Bruckneudorf bis zur Zufahrt zu den Werkstätten und dem Betriebsareal der ÖBB, mit einer Länge von 135 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.