Kurztitel

Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Gols, Mönchhof, Frauenkirchen, Bruckneudorf und Purbach

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 13/1988

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.03.1988

Text

Paragraph 4,

Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Bruckneudorf, beginnend vom westlichen Ende des Aufnahmegebäudes des Bahnhofes Bruck/Leitha – Bruckneudorf bis zur Zufahrt zu den Werkstätten und dem Betriebsareal der ÖBB, mit einer Länge von 135 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.