Kurztitel

Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Gols, Mönchhof, Frauenkirchen, Bruckneudorf und Purbach

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 13/1988

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.03.1988

Text

Paragraph 3,

Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Frauenkirchen, beginnend von der Einmündung in die Neustiftstraße bis zum Bahnhofsgebäude in Frauenkirchen, mit einer Länge von 302 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.