Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Gols, Mönchhof, Frauenkirchen, Bruckneudorf und Purbach
LGBl.Nr. 13/1988
Paragraph 3,
01.03.1988
Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Frauenkirchen, beginnend von der Einmündung in die Neustiftstraße bis zum Bahnhofsgebäude in Frauenkirchen, mit einer Länge von 302 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.