Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Parndorf und Markt St. Martin
LGBl.Nr. 62/1987
Paragraph 2,
29.10.1987
Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Markt St. Martin beginnend bei der Tessenbachbrücke Objekt 12/24 bis zum Gütermagazin des Bahnhofes Markt St. Martin mit einer Länge von 200 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.