Kurztitel

Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Parndorf und Markt St. Martin

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 62/1987

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

29.10.1987

Text

Paragraph eins,

Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Parndorf beginnend von der Bundesstraße B 10 bis zum Aufnahmegebäude des Bahnhofes Parndorf mit einer Länge von 1.258 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.