Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraßen in Parndorf und Markt St. Martin
LGBl.Nr. 62/1987
Paragraph eins,
29.10.1987
Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Parndorf beginnend von der Bundesstraße B 10 bis zum Aufnahmegebäude des Bahnhofes Parndorf mit einer Länge von 1.258 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.